Projekten, Prozessen und innovativen Ideen im Rahmen der jeweiligen systemgestütz- ten Abläufe nach dem Statusprinzip. Zudem findet eine regelmäßige Überprüfung durch die Revision (intern und extern) und die Zentrale Stelle für Betrugsprävention statt. Auch die Auswertung von Mitarbeiterbefragungen, Beurteilungs- und Mit- arbeitergesprächen ist Bestandteil des internen Prüfprozesses. Die Mitglieder des Vorstandes sind in die Konzeptionen, in die Workshops „Werte, Haltung, Führung“ sowie in wesentliche Prozesse und Projekte eingebunden. Sie nehmen regelmäßig an Besprechungen/Workshops/Projektsitzungen teil und sind Mitglied in den Len- kungsausschüssen der Projekte. Darüber hinaus berichtet die Abteilung Projekt- und Prozessmanagement umfassend und regelmäßig in den Vorstandssitzungen über Projektverläufe, Meilensteine sowie Prozessänderungen; letzteres insbesondere mit Hinblick auf die die Implementierung technischer und digitaler Prozessschritte. Umfas- sende Informationen und Berichte bzgl. wesentlicher Prozesse sowie die Meilensteine aller Projekte erfolgt überdies regelmäßig in den Vorstandssitzungen. Die hierdurch erfolgte Analyse hat gezeigt, dass sich keine wesentlichen Risiken für die ausschließ- lich national tätige Genossenschaftsbank aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbe- ziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen ergeben, die aktuell eine realistische negative Auswirkung auf die Arbeitnehmerbelange haben. Die hierdurch erfolgte Analyse hat gezeigt, dass sich keine wesentlichen Risiken für die ausschließlich national tätige Genossenschaftsbank aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen ergeben, die aktuell eine realistische negative Auswirkung auf die Arbeitnehmerbelange haben. 15. CHANCENGERECHTIGKEIT Die Einhaltung von Chancengerechtigkeit, Vielfalt im Unternehmen, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, angemessener Bezahlung aller Mitarbeiter, Vereinbarkeit von Be- ruf und Familie sowie Integration werden durch die einschlägigen Gesetze wie bspw. das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Jugendar- beitsschutzgesetz sowie ergänzende Betriebsvereinbarungen unseres Hauses ge- währleistet. Die Vergütung der Beschäftigten ist, wie unter Kriterium 8 beschrieben, angemessen ausgestaltet. Eine Diskriminierung von Beschäftigten aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Lebensein- stellung wird bei der Volksbank Kraichgau nicht geduldet. Hierauf achtet die Genos- senschaftsbank bzgl. der Vergütungsstrukturen und freiwilligen sozialen Leistungen ebenso wie bei Weiterbildungs- und Entwicklungschancen. Darüber hinaus zeigt sich dies in der Integration von Migranten im Beschäftigten- sowie im Ausbildungsbereich. Zudem fördert die Bank im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen. Der Vorstand legte bereits im Jahr 2017 gemäß § 9 Abs. 3 GenG für die Besetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mit Frauen – im Bezugszeitraum bis einschließlich 30.06.2020 – eine Zielgröße von 7% fest. Für die Besetzung der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mit Frauen wurde eine Zielgröße von 12,5 % festgelegt. Diese Zielgrößen wurden für den Zeitraum ab 01.07.2020 bis 30.06.2023 beibehalten. Über den Zieler- reichungsgrad berichtet die Bank im Leistungsindikator GRI SRS-405-1 zu Kriterium 16. 27